pte20080725025 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Scrabble-Streit: Rechteinhaber Hasbro klagt

Facebook-Version soll endgültig abgeschaltet werden


Es wird eng für Scrabulous (Foto: scrabulous.com)
Es wird eng für Scrabulous (Foto: scrabulous.com)

New York (pte025/25.07.2008/13:45) Der seit Monaten andauernde Streit um die unlizenzierte Online-Version des Spieleklassikers Scrabble (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=080117030) auf der Social-Networking-Plattform Facebook verschärft sich. Rechteinhaber Hasbro http://www.hasbro.com hat nun endgültig die Geduld verloren und reicht Klage gegen die Macher von Scrabulous ein, wie Cnet berichtet. Ziel ist es, die endgültige Abschaltung der unlizenzierten Version zu erzwingen. Obwohl inzwischen auch eine offizielle Scrabble-Applikation auf Facebook verfügbar ist, erfreut sich der kopierte Ableger trotzdem größerer Beliebtheit und zieht täglich rund eine halbe Mio. Nutzer an.

Mit der Klage vor einem New Yorker Gericht soll sich das nun ändern. Wie Mark Blecher, General Manager Digital Media bei Hasbro, in einem Telefoninterview erklärte, wolle das Unternehmen letztlich das echte, legitimierte Scrabble auf Facebook bewerben und etablieren. "Das ist Diebstahl geistigen Eigentums", so Blecher über Scrabulous. Es gebe keinen Unterschied dazu, mit welchen Problemen die Musikindustrie zu kämpfen habe, was Online-Piraterie und illegale Downloads betreffe. Angesichts dessen, dass die unlizenzierte Version derart beliebt sei, habe Hasbro aber mit der Klage gewartet, bis die offizielle Applikation bei Facebook online ging.

Bislang verzeichnet die von Electronic Arts (EA) entwickelte legitimierte Scrabble-Version täglich rund 8.900 Nutzer - deutlich weniger als die Kopie. Die beiden indischen Entwickler Rajat Agarwalla und Jaynant Agarwalla, die das Spiel vor zwei Jahren herausgebracht haben, müssen sich nun trotz der Popularität bei den Fans vor Gericht verantworten. Laut Hasbro-Forderungen soll im Zuge des Verfahrens sowohl die Facebook-Version verschwinden als auch der Domainname scrabulous.com stillgelegt werden. Darüber hinaus sollen die Angeklagten Schadensersatz zahlen und die Anwaltskosten übernehmen.

Wie sich der Prozess in der Realität gestalten wird, bleibt aber unklar. Da es sich bei den Beschuldigten um Inder handelt, könnten sie das Risiko eingehen und die Klage einfach ignorieren - sofern sie sich auf ein mögliches Säumnisurteil eines indischen Gerichts einlassen wollen. Bislang gab es keine Stellungnahme seitens RJ Softwares, dem Unternehmen der beiden Entwickler. Facebook selbst muss sich offenbar nicht vor Gericht verantworten, erhielt von Hasbro im Zuge der eingereichten Klage aber auch eine Mitteilung, die auf den Millennium Copyright Act verweist. Auch Facebook hat bislang nicht öffentlich Stellung genommen.

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