pte20070723020 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Euro 2008: Enge Grenzen für Werbung

WKÖ bietet Hilfe für Unternehmen


WKÖ: Vorsicht bei Umgang mit Schutzmarken (Grafik: UEFA)
WKÖ: Vorsicht bei Umgang mit Schutzmarken (Grafik: UEFA)

Wien (pte020/23.07.2007/13:55) In weniger als einem Jahr findet die Euro 2008 http://www.euro2008.com in Österreich und der Schweiz statt - ein mediales Ereignis, das große Marketing- und Werbemöglichkeiten bietet. Mit einem rechtlichen Leitfaden http://em2008.wko.at/marketing möchte die Wirtschaftskammer (WKÖ) Eingriffe österreichischer Unternehmen in die Rechte der UEFA und mögliche Klagen verhindern. Die WM 2006 in Deutschland hatte gezeigt, dass der Fußballverband den Schutz seiner eingetragenen Marken ernst nimmt. Die Unsicherheit sei groß, erklärt Susanne Auer-Strobl von der WKÖ gegenüber pressetext: "In den vergangenen Wochen gab es extrem viele Anfragen von Marketingbeauftragen, die wissen wollten, wie sie werben dürfen und was verboten ist."

Um Klarheit zu schaffen, beauftragte die WKÖ den Rechtsanwalt Michael Horak mit der Zusammenstellung der rechtlichen Bestimmungen. Dieser empfiehlt, keinesfalls eingetragene Wort-Bild-Marken der UEFA, wie Logo und Maskottchen, zu verwenden. Erlaubt sei jedoch der "beschreibende Hinweis" auf die EM. Während die Werbung "Nur während der EM 2008: 10 Prozent auf alle Fußbälle" rechtlich einwandfrei ist, wird der Wortlaut "EM 2008 Fußbälle" mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Problemen führen.

Ebenso könne das Verschenken von Eintrittskarten rechtliche Sanktionen mit sich bringen. Das Verlosen von Tickets greife in die AGBs der UEFA ein. Wer hingegen die Namen der Fußballspieler verwendet, verletzt das Persönlichkeitsrecht. Mögliche Schlupflöcher sollten mit großer Sorgfalt überprüft werden. So fällt Werbung mit einem selbst gestalteten EM-Logo beispielsweise unter das Gesetz der Irreführung.

"Man muss auf jeden Fall kreativ sein", weiß Auer-Strobl und erinnert an eine Werbung während der WM 2006. Der Satz "Wir holen den Titel" sei rechtlich einwandfrei, stehe aber in direktem Zusammenhang mit der Veranstaltung. Zu vielen Themen gäbe es in Österreich bislang jedoch kein gerichtliches Urteil, deshalb sei es sinnvoll, im Einzelfall rechtlichen Beistand zu Rate ziehen, empfiehlt die Wirtschaftskammer.

(Ende)
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