pte20070222014 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

iPhone-Streit: Apple und Cisco begraben Kriegsbeil

Interoperabilität bei Sicherheit und Kommunikation geplant


Sowohl Apple als auch Cisco dürfen Produkte iPhone nennen (Foto: pte.at)
Sowohl Apple als auch Cisco dürfen Produkte iPhone nennen (Foto: pte.at)

San Jose/Cupertino (pte014/22.02.2007/10:03) Apple und Cisco haben ihren Streit um die Verwendung des Markennamens iPhone beigelegt. Im Rahmen der Vereinbarung dürfen beide Parteien nun die umstrittene Marke rund um den Globus für ihre Produkte verwenden, heißt es in einer entsprechenden Aussendung, die gestern, Mittwochabend, veröffentlicht wurde. Darüber hinaus wollen sowohl Apple als auch Cisco alle das iPhone betreffenden noch anhängigen Verfahren einstellen. Finanzielle Details der Einigung wurden nicht bekannt gegeben.

Der Streit um den lukrativen Markennamen war im Januar ausgebrochen, nur einen Tag nachdem Apple auf der diesjährigen Macworld sein iPod-artiges Telefon unter dem Namen iPhone vorgestellt hatte. Netzwerkausrüster Cisco hatte daraufhin Klage vor dem US-Bundesgericht in San Francisco eingereicht, um Apple durch eine einstweilige Verfügung an der Verwendung des Namens zu hindern (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=070111015 ).

Cisco hat die Rechte für den Markennamen iPhone nach eigenen Angaben bereits im Jahr 2000 durch den Kauf der Firma Infogear bekommen. Im Dezember 2006 kündigte die Cisco-Tochter Linksys schließlich unter dem Namen iPhone eine neue VoIP-Produktfamilie an (pressetext berichtete: http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=061218014 ). Eine gerichtliche Auseinandersetzung hätte aber dennoch verhindert werden können. US-amerikanischen Medienberichten zufolge hatten Apple und Cisco schon vor der iPhone-Veröffentlichung Verhandlungen geführt, diese jedoch ergebnislos abgebrochen.

"Die Markenrechtsklage von Cisco ist unklug und deren Recht an der Marke vor allem sehr dünn", kommentierte Apple-Sprecherin Natalie Kerris. Als Knackpunkt hatte sich außerdem die Interoperabilität der Geräte erwiesen. Dadurch sollte eigentlich eine mögliche Verwirrung der Konsumenten verhindert werden, die in die Zielgruppe beider Produkte fallen. Nun sollen Möglichkeiten einer Interoperabilität in den Bereichen Sicherheit sowie Kommunikation für Konsumenten und Geschäftskunden ausgelotet werden.

(Ende)
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