pte20070119027 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

MySpace wegen Missbrauchsfällen vor Gericht

Eltern schieben Verantwortung auf Internetportal


Los Angeles (pte027/19.01.2007/13:04) Mehrere US-Familien ziehen gegen die Social-Networking-Plattform MySpace vor Gericht. Wie das WallStreet Journal berichtet, machen die Betroffenen das Internetportal für sexuellen Missbrauch an ihren Kindern zumindest mitverantwortlich. MySpace habe nicht ausreichend dafür gesorgt, um zu verhindern, dass die Täter über die Plattform Kontakt zu den Opfern herstellen konnten. Zwar haben die Betreiber mittlerweile eine spezielle Software in Planung, die unter anderem derartigen Vorfällen künftig vorbeugen soll (pressetext berichtete: http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070117031 ), doch für die betreffenden Familien kommt dieser Schritt zu spät.

"Unserer Meinung nach hat MySpace deutlich zu lange damit gewartet, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen einzurichten, um den Schutz für Minderjährige zu erhöhen", meint Jason A. Itkin, der Anwalt einer der klagenden Familien. Er hoffe auch, dass die rechtlichen Schritte MySpace dazu veranlassen werden, in Zukunft aktiv zu werden, damit anderen Kindern nicht ähnliches passiert. In Österreich wären derartige Klagen derzeit eher aussichtslos. "Grundsätzlich stehen die Chancen auf Erfolg eher schlecht, wenn der Betreiber von den Vorgängen nichts wusste bzw. keinen Einblick hatte", heißt es seitens des Europäischen Zentrums für E-Commerce und Internetrecht auf Nachfrage von pressetext.

Elternverbände und Behörden haben in der Vergangenheit bereits häufiger vor den potenziellen Gefahren von sozialen Netzwerkseiten gewarnt. In einem konkreten Fall einer texanischen Familie, wurde eine 15-Jährige über MySpace dazu überredet, sich mit dem späteren Täter zu treffen. Dieser hatte das Mädchen unter Drogen gesetzt und es missbraucht. Mittlerweile wurde er zu zehn Jahren Haft verurteilt. MySpace steht solchen Fällen nicht völlig tatenlos gegenüber. Inzwischen gibt es bereits Kooperationen zwischen der Internetplattform und Strafverfolgern. Auch technische Vorkehrungen wurden bereits getroffen. So kann beispielsweise kein Minderjähriger mehr direkt und ohne eigene Zustimmung von einem Erwachsenen kontaktiert werden.

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