pte20061025047 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Milliarden-Geschenk an Unternehmen: VfGH kippt Wertpapierdeckung

Consultatio-Erfolg im Bereich der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen


Wien (pte047/25.10.2006/13:55) Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes, die Unternehmen zum Erwerb von Wertpapieren nach Maßgabe der vorhandenen Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen verpflichten, ersatzlos als verfassungswidrig aufgehoben. Somit können die bisherigen Wertpapier-Bestände der Unternehmen ab Veröffentlichung des Erkenntnisses veräußert werden.

Anlassfall für dieses Erkenntnis war eine VfGH-Beschwerde der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-Kanzlei Consultatio http://www.consultatio.at . Diese hatte vor einigen Monaten die bisher bestehende Pflicht zur Deckung durch Wertpapiere angefochten und nun höchstgerichtlich, von Seiten des Verfassungsgerichtshofs, uneingeschränkt Recht bekommen. Laut Hubert Celar, der die Beschwerde von Seiten der Consultatio steuerlich betreut hat, wird die Aufhebung unmittelbar nach Veröffentlichung des Erkenntnisses im Bundesgesetzblatt wirksam. "Mit dieser kann innerhalb der nächsten Wochen gerechnet werden", so Celar im Gespräch mit pressetext.

Ab diesem Zeitpunkt müssen nicht nur keine neuen Wertpapiere mehr verpflichtend angeschafft, sondern können bereits bestehende Wertpapier-Bestände der Unternehmen in Zukunft veräußert werden. Österreichweit steht damit bisher in Wertpapieren gebundenes Kapital in der Größenordnung von zig Milliarden Euro wieder zur freien Verfügung der Unternehmen. Es ist somit zu erwarten, dass dieses Erkenntnis erhebliche Auswirkungen auf den österreichischen Kapitalmarkt mit sich bringt.

Bisher mussten Unternehmen um einen gesetzlich genau festgelegten Prozentsatz der in der letzten Bilanz ausgewiesenen Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen bestimmte inländische Wertpapiere anschaffen, die häufig nicht besonders ertragreich waren. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führte zu einer Erhöhung der Steuerbelastung. Die gesetzlich vorgeschriebene Wertpapierdeckung für Abfertigungsrückstellungen verminderte sich bereits automatisch sukzessive seit dem Jahr 2002, die für Pensions-Rückstellungen wäre aber ohne das neue Erkenntnis noch weiter bestehen geblieben.

(Ende)
Aussender: pressetext.austria
Ansprechpartner: Michael Fiala
Tel.: +43 (0)1 81140 303
E-Mail: fiala@pressetext.com
|