pte20060508041 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

Appel vs. Apple: Steve Jobs siegt über Beatles-Label

Richter: "Logo steht in Verbindung mit Onlineshop, nicht mit der Musik selbst"


London (pte041/08.05.2006/16:28) Im langjährigen Rechtstreit um die Verwendung des Apfellogos hat das britische Beatles-Label Apple Corps http://www.applecorps.com gegen den US-Computerkonzern Apple Computer http://www.apple.com verloren. Wie der Richter des Obersten Gerichtshofes in London heute, Montag, entschieden hat, hat Apple Computers nicht gegen die Schutzmarke der Plattenfirma verstoßen. Apple Corps' Anwälte verklagten den Computerkonzern, weil er ihrer Ansicht nach mit dem iTunes-Musicstore gegen eine Abmachung von 1991 verstoßen habe.

Apple Computer hat mit seinem MP3-Player iPod und mit dem iTunes-Store eine Vormachtstellung bei legalen Musicdownloads aufbauen können. Streitpunkt mit der gleichnamigen Plattenfirma ist die Verwendung des Apfels als Logo. Bei der Abmachung von 1991 hat sich Apple Computer einverstanden erklärt, das Logo nicht in Zusammenhang mit Musikinhalten zu verwenden. Dies ist nach Ansicht der Plattenfirma, die den Ex-Beatles Paul McCartney und Ringo Starr sowie den Familien von John Lennon und George Harrison gehört, mit dem iTunes-Musicstore jedoch der Fall.

Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass Apple Computer das Logo nur in Verbindung mit seinem Onlineshop, nicht mit der Musik selbst, verwendet. Die Anwälte des Computerkonzerns argumentierten, dass die damalige Abmachung nicht die Entwicklung digitaler Musikangebote vorhergesehen und somit nicht berücksichtigt hat. In der Abmachung wurde daher auch kein Unterschied zwischen einem Serviceanbieter und einem Content-Hersteller gemacht.

1981 haben beide Unternehmen vereinbart, den Namen Apple nur innerhalb ihrer jeweiligen Geschäftsfelder zu verwenden (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=040408022 ). 1991 wurde die Vereinbarung erneuert, nachdem Apple Computer das Logo in Zusammenhang mit Musikprodukten verwendet hatte. Apple zahlte damals in einer außergerichtlichen Streitbeilegung 26 Mio. Dollar an das Beatles-Label. Der iTunes-Launch 2003 hat den Streit erneut entfacht. Apple hat seit Markteinführung 2001 über 50 Mio. iPods und seit 2003 über eine Mrd. Musiktitel verkauft.

(Ende)
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