pte20060506005 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Konsumentenschützer wehren sich gegen EU-Fernsehrichtlinie

Lockerungen vermischen Information und Unterhaltung


Wien (pte005/06.05.2006/06:25) Die österreichische Arbeiterkammer http://www.arbeiterkammer.at stellt sich gegen die geplante Lockerung von Werberegeln im Fernsehen. AK-Konsumentenschützer sowie der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen http://www.vzbv.de fürchten die Vermischung von Information und Unterhaltung. Mit einer Umsetzung der neuen EU-Fernsehrichtlinie entstünde eine Gefahr für unabhängige Information. Auch die Ausweitung der Werbezeiten wird kritisch gesehen. "Der bisherige Status-Quo ist eigentlich ein recht guter Interessensausgleich und wir sind der Ansicht, dass ein strikter Trennungsgrundsatz nicht leichtfertig aufgegeben werden sollte", so Daniela Zimmer, Konsumentenschutzexpertin der AK Wien, gegenüber pressetext.

Aus Sicht der EU-Kommission sind die derzeitigen Werberegeln für Fernsehwerbung veraltet. Europa könne sich globalen Trends, wie den in den USA etablierten Produktplatzierungen nicht verwehren. Das klassische Fernsehen stünde zudem zunehmend in Konkurrenz zu TV-Diensten im Internet oder auf dem Handy. Unter der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft werden die Ende 2005 präsentierten neuen Fernsehrichtlinien nun verhandelt. "Wir hoffen mit unserer Kritik einen Anstoß zur Diskussion gegeben zu haben und sehen durchaus die Chance, dass die Kommission noch einige Punkte überarbeitet", sagt Zimmer.

Fernsehen trage wesentlich zur öffentlichen Meinungsbildung bei und habe auch Erwartungen als Kultur-, Informations- und Bildungsträger zu erfüllen, so AK-Konsumentenschützer Harald Glatz. Der Schritt von Product Placement zu Schleichwerbung sei nur ein sehr kleiner. Die Abeiterkammer rechnet damit, dass die Trennung von redaktionellen und Werbeaktivitäten immer schwieriger wird und verschwimmt. Im Falle einer Ausweitung der Werbezeiten sei zu erwarten, dass bei attraktiven Sendungen mit hohen Einschaltquoten in immer kürzeren Abständen geworben wird.

Der Schutz der Konsumenten sei nach den neuen TV-Richtlinien nicht mehr gewährleistet bzw. unzureichend. Die AK verlangt Regeln für neue Werbeformen wie Split Screen. Hier werden auf zweigeteiltem Bildschirm parallel TV-Programm und Werbung gesendet und die Trennung von Reklame und redaktionellem Inhalt geht verloren. "Wenn die EU wirklich etwas erneuern will, so müssten natürlich auch solche Punkte geregelt werden", erklärt Zimmer im pressetext-Gespräch. Bislang blende die Kommission diese Punkte einfach aus. Außerdem fordern die Konsumentenschützer ein Verbot für TV-Spots im Kinderprogramm, in denen ungesunde Lebensmittel beworben werden. Die Verhandlungen stünden erst am Anfang, darum sehe die AK durchaus Sinn darin, sich in die Diskussion einzubringen, so Zimmer.

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