pte20060228030 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

Österreich: Kampfansage an E-Mail-Müll

Gesetzesnovelle bringt schärfere Anti-Spam-Bestimmungen


Wien (pte030/28.02.2006/13:45) Am 1. März 2006 tritt in Österreich die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Diese sieht vor, dass die Zustellung von Werbe-E-Mails ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig ist, wenn der Versand an mehr als 50 Personen gerichtet ist und zu Zwecken des Direktmarketings erfolgt. "Mit der Novelle wird der bisher geltende Unterschied abgeschafft, der bei den Empfängern zwischen Unternehmen und Privatpersonen differenziert hat", erklärt der Jurist Georg Mayer im pressetext-Gespräch. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 37.000 Euro.

Bisher war der Versand von E-Mail-Werbung an Unternehmen grundsätzlich dann erlaubt, wenn im E-Mail eine Möglichkeit zur Ablehnung der Zustellung geboten wurde. Diese Opt-out-Regel wurde von Experten jedoch problematisch gesehen, "weil echte Massenspammer dadurch lediglich eine Verifizierung der Adresse bekommen und diese nicht daran denken, sich an Verhaltensregeln zu halten", erklärt Kurt Einzinger, Generalsekretär der Internet Service Providers Austria ISPA http://www.ispa.at , gegenüber pressetext. Werbe-E-Mails an Verbraucher waren hingegen nur nach vorheriger Zustimmung (Opt-In) gestattet. Durch die Novelle werden nun Unternehmen mit Endverbrauchern gleichgestellt.

Erhält der Absender die Kontaktdaten im Rahmen eines Verkaufs oder einer Dienstleistung an einem Kunden, so kann auf die vorherige Zustimmung verzichtet werden. Wird die Identität des Absenders verschleiert, ist die Zusendung in jedem Fall unzulässig. An Bedeutung gewinnt auch die RTR-Liste. In diese Liste kann sich jeder kostenlos eintragen, der keine unerwünschten Werbe-Mails bekommen will. Mit der Novelle wird der Abgleich mit dieser Sperrliste nun ausdrücklich gefordert. Hier setzt Mayer an und kritisiert die Verfügbarkeit der Liste. "Es ist notwendig diese Adressensammlung öffentlich zugänglich zu machen und verstärkt in der Öffentlichkeit zu verankern. Bisher ist sie eher ein Instrument der Abzocke für findige Kläger."

"Wir sind sehr froh, dass diese Regelungen durch die Novelle nun in Österreich umgesetzt werden", so Einzinger. "Wenn man bedenkt, dass Österreich in einer Sophos-Statistik schon als acht-größter Werbeversender gelistet wurde, ist es zu begrüßen, dass alle Maßnahmen gegen unerwünschte Werbe-Mails nun eine legale Absicherung haben." Gezielte Aussendungen an einen kleinen Empfängerkreis seien weiter möglich. "Mit der Novelle soll vor allem die Unsitte bekämpft werden, dass Werbung wahllos an viele Empfänger versendet wird", meint Einzinger.

Eine Klagewelle im Zuge der Novelle erwartet Einzinger nicht: "Die Unternehmen werden sich darauf einstellen und an die neue Gesetzeslage anpassen." Gezielte Werbung sei ohnehin die bessere Methode. Auch Mayer erwartet keinen Anstieg an Klagen. "Es wird anfänglich sicher einige Leute geben, die versuchen die Grenzen auszuloten, aus der neuen Situation Profit zu schlagen. Eine wirkliche Welle erwarte ich jedoch nicht", so Mayer.

pressetext geht davon aus, dass die Änderung im Rahmen der Novelle keine Auswirkung auf die Beziehung zu seinen Nachrichten-Empfängern hat. Sollten Abonnenten dennoch die Zustimmung zum Bezug des pressetext-Abos widerrufen wollen, so können sie das jederzeit unter http://www.pressetext.at/abo tun.

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