pte20040123015 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

KaZaA mit neuer Gegenoffensive

Sharman verklagt Musikindustrie und Hollywood wegen Copyright-Verletzung


Los Angeles (pte015/23.01.2004/12:21) Sharman Networks http://www.sharmannetworks.com , Besitzer der Tauschbörsen-Software KaZaA, hat eine Gegenklage gegen die Musik- und Filmindustrie eingebracht, ironischerweise wegen Copyright-Verletzung. Die nach wie vor populäre Online-Tauschbörse KaZaA ist vor allem der Erzfeind der Musikindustrie. Bevor der US-Verband RIAA dazu überging einzelne User zu klagen, wurden die Tauschbörsen-Betreiber wegen Copyright-Verletzung vor den Kadi gezerrt. Nun behauptet KaZaA-Eigentümer Sharman, dass die RIAA bei der Suche nach klagbaren Usern im Internet unlizenzierte Versionen von KaZaA-Software verwendet hat. Richter Stephen V. Wilson hat grünes Licht für die Copyright-Klage gegeben, berichtet die Los Angeles Times heute, Freitag.

Nicht nur beim Monitoring von Tauschbörsen-Netzwerken auf der Suche nach illegalen Musik-Downloads sei das Copyright von Sharman verletzt worden, sondern auch beim Versenden von Abmahnungen via Instant-Messaging. Der mit einer gewissen Ironie behaftete Gegenschlag von Sharman kommt für Rechtsexperten nicht überraschend, so die LA Times. Gerade wegen dieser ironischen Aspekte erwarten Experten aber, dass es Sharman mit der Gegenklage schwer haben wird. Die Musiklabels und Hollywood-Studios haben Sharman bereits im Jahr 2002 in Los Angeles wegen Copyright-Verletzung vor Gericht gebracht. Im April vergangenen Jahres entschied Richter Wilson, dass die KaZaA-Software legal ist. Eine Gegenklage wegen Verletzung des Kartellrechts wurde von Wilson aber zurückgewiesen.

(Ende)
Aussender: pressetext.austria
Ansprechpartner: Erwin Schotzger
Tel.: 0043-1-81140-317
E-Mail: schotzger@pressetext.at
|