WKO kontert Vorwurf der ARGE DATEN
Pollirer: "Kein Adressdatenhandel zu Werbezwecken"
Wien (pte028/06.08.2003/16:47) Hans G. Zeger, Obmann der ARGE DATEN und Mitglied des Datenschutzrates, hat sich auf das Innenministerium eingeschossen. Er wittert ein Komplott zwischen BMI und privaten Informatik-Dienstleistern, die das Zentrale Melderegister (ZMR) im Wege einer kostenpflichtigen Abfrage online nutzen können. Gegen diese Vorwürfe hat sich nun Hans-Jürgen Pollirer, der als Obmann des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie 87.000 Unternehmungen vertritt, zur Wehr gesetzt.
Dem Innenministerium hat Zeger immerhin "rechtswidrigen Verkauf der Meldedaten" vorgeworfen, und weiters, dass "rund 700 sogenannte Businesspartner in Datenhandel involviert" seien. Auf der ZMR-Homepage http://zmr.bmi.gv.at des Innenministeriums wird eine zweistufige Meldeauskunft angeboten. Ohne Kenntnis des Geburtsdatums können Meldeauskünfte eingeholt werden. In einer zweiten Suche werden alle Geburtsdaten zum gesuchten Namen aufgelistet und der Benutzer kann alle oder einzelne dieser Daten auswählen und erhält die Meldeauskunft. http://www.ad.or.at/news/
Pollirer hat nun in einer Aussendung klar gestellt, dass es dabei nicht um Adressdatenhandel zu Werbezwecken gehe, sondern vielmehr um die Ermittlung der Zustelladressen zu berechtigten Zwecken wie etwa von säumigen Zahlern. "Das ZMR ist das größte elektronische Verwaltungsregister Österreichs. Die Bundessparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich wehrt sich vehement gegen Vorwürfe sogenannter Datenschützer, die behaupten, dabei gehe es manchmal nicht mit rechten Dingen zu."
Zeger berufe sich in kryptischer Form auf ein Rechtsgutachten, das niemandem bekannt sei. Hingegen müsse vermutet werden, dass vertrauliche Daten aus dem Datenschutzrat weitergegeben werden, erklärt Pollirer, und spielt den schwarzen Peter zurück an Zeger: "Laut eigener Homepage bietet dieser Verein gegen Entgelt Dienstleistungen an, beachtet dabei aber weder die Gewerbeordnung noch die Offenlegungspflichten im E-Commerce-Gesetz. Ein selbsternannter Datenschützer, der mit diesen Offenlegungspflichten selbst derartig fahrlässig umgeht, wäre gut beraten, seine eigenen Angelegenheiten in Ordnung zu bringen."
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