pte20021105048 Politik/Recht, Auto/Verkehr

"Open Skies"-Verträge mit EU-Recht unvereinbar

Klage gegen sieben Mitgliedstaaten erhoben


Luxemburg/Brüssel (pte048/05.11.2002/16:09) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) http://www.curia.eu.int hat insgesamt sieben EU-Mitgliedstaaten wegen einer Verletzung des EU-Gemeinschaftsrechtes für schuldig befunden. Die in den 90er Jahren abgeschlossenen bilateralen "Open Skies"-Abkommen mit den USA verstoßen gegen EU-Recht, teilte der EuGH heute, Dienstag, in einer Aussendung mit. Er gab damit einer Klage der EU-Kommission weitgehend statt, die den Abschluss dieser Luftfahrts-Abkommen als Verstoß gegen die alleinige Zuständigkeit der Europäischen Union für Luftverkehrsverträge mit Drittstaaten gerügt hatte. http://www.curia.eu.int/de/cp/aff/cp0289de.htm

Bestimmte Aspekte bei der Erstellung von Flugpreisen für den Flugverkehr innerhalb der Gemeinschaft, die für Luftfahrtunternehmen gelten, die keine Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft sind, sowie Verpflichtungen in Bezug auf computergesteuerte Buchungssysteme würden in die ausschließliche Außenkompetenz der Gemeinschaft fallen. Insoweit sind die zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und den USA geschlossenen "Open- Skies"-Abkommen mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar, hieß es in der Begründung. Außerdem stelle die Klausel über Eigentum und Kontrolle der Luftfahrtunternehmen eine mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare Diskriminierung dar. Zu den beklagten Ländern zählen neben Österreich Dänemark, Schweden, Finnland, Belgien, Luxemburg und Deutschland. Auch gegen Großbritannien wurde eine, allerdings etwas anders geartete Klage erhoben.

Seit Beginn der 90er Jahre ersuchte die Kommission den Rat, ihr ein Mandat für die Aushandlung eines Luftverkehrsabkommens mit den USA zu erteilen, das die bilateralen Abkommen ersetzen sollte, die einzelne europäische Staaten zuvor zu einer Zeit geschlossen hatten, zu der sie nicht Mitglieder der Gemeinschaft waren. Die Kommission erhielt ein beschränktes Mandat für Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten, das zu keinem Abkommen zwischen der Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten geführt hat. Die Vereinigten Staaten schlossen jedoch ab 1995 mit einer Reihe von Mitgliedstaaten bilaterale Abkommen des Typs "Open Skies", um insbesondere freien Zugang zu allen Routen, Gewährung unbegrenzter Linien- und Verkehrsrechte, Preisfestlegung nach einem System "der doppelten Missbilligung" und die Möglichkeit des "code sharing" zu erhalten. Welche konkreten Maßnahmen nun gegen die beklagten Länder erhoben werden, ist noch offen.

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