pta20240507045
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Talenthouse AG: Aufschub der Publikation des Geschäftsberichts 2023 bis 31. Mai 2024

Ad hoc Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Baar (pta045/07.05.2024/23:45 UTC+2)

Talenthouse AG ("Talenthouse" oder die "Gesellschaft") hat bei der SIX Exchange Regulation AG ("SER") ein Gesuch um Aufschub der Publikation des Geschäftsberichts 2023 sowie der Einreichung dieses Berichts bei der SER eingereicht, das von der SER unter gewissen Bedingungen und Vorbehalten genehmigt wurde.

Als weiteren Fortschritt im Rahmen ihrer Restrukturierungsbemühungen hat Talenthouse die definitive Nachlassstundung erreicht und ist daran, die geplante Restrukturierungstransaktion umzusetzen. Nähere Informationen dazu erfolgen zu gegebener Zeit. Im Zusammenhang damit werden zur Zeit auch die bislang ausstehenden Abschlüsse (Jahresabschluss 2022 und Halbjahresabschluss 2023) finalisiert, die in den kommenden Wochen publiziert werden können sollten. Der Geschäftsbericht 2023 kann erst fertig gestellt werden, wenn die Vorjahreszahlen final vorliegen.

Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft ein Gesuch um Aufschub der Publikation des Geschäftsbericht 2023 sowie der Einreichung dieses Berichts bei der SER eingereicht. Dieses Gesuch wurde von der SER wie folgt genehmigt:

  1. Das Gesuch um Ausnahme von Aufrechterhaltungspflichten und damit der Aufschub der Publikation des Geschäftsberichts 2023 sowie die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bis spätestens Freitag, 31. Mai 2024, wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b) genehmigt:

  2. SIX Exchange Regulation AG behält sich vor, allenfalls den Handel mit Effekten von Talenthouse vorübergehend einzustellen, wenn diese ihren Geschäftsberichts 2023 nicht bis spätestens Freitag, 31. Mai 2024,
    23.59 Uhr nach den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) veröffentlicht
    und bei SIX Exchange Regulation AG einreicht.

  3. Talenthouse hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis spätestens Mittwoch, 8. Mai 2024, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) zu veröffentlichen. Diese Medienmitteilung hat:
  • den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an prominenter Stelle zu enthalten;
  • die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2023 zu erwähnen.

Über Talenthouse AG

Die Talenthouse AG ist eine Technologieplattform und ein Dienstleistungsunternehmen, das Marken und ein globales Netzwerk von Kreativen zusammenbringt, um innovative Inhalte zu produzieren, die begeistern, inspirieren und zum Handeln anregen. Talenthouse führt in der Art und Weise, wie kreative Inhalte produziert werden, einen strukturellen Wandel an. Das Unternehmen nutzt ein Plattform-Geschäftsmodell, um Inhalte in dem Umfang und in der Qualität zu beschaffen, die erforderlich sind, um mit der Verbrauchernachfrage im digitalen Zeitalter Schritt zu halten. Auf diese Weise eröffnet es auch Möglichkeiten für einen viel größeren Pool an kreativen Talenten. Während sich die meisten Branchen in einer Rezession befinden, wächst die globale Kreativwirtschaft, ein Markt von 2,8 Billionen Dollar, immer noch.

TalentPlus ist die Finanzdienstleistungssparte der Talenthouse AG, die Kreativen Finanzlösungen zur Unterstützung ihrer kreativen Arbeit anbietet. Das Unternehmen ist in der Schweiz registriert und hat seinen Hauptsitz in London. Für weitere Informationen besuchen Sie uns: www.business.talenthouse.com

Börsenkotierung: SIX Swiss Exchange (www.six-swiss-exchange.com) Tickersymbol: THAG (CH) Valorennummer: 1 081 986

ISIN: CH0010819867

Kontakt: Talenthouse AG, Zugerstrasse 8a, CH-6340 Baar, Schweiz

Talenthouse Kontakte:

Investor Relations:

Email: Michael Wachsler michael.wachsler@yahoo.com



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Aussender: Talenthouse AG
Zugerstrasse 8a
6340 Baar
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Ansprechpartner: Michael Wachsler
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