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pte040827017 Politik/Recht, Medien/Kommunikation |
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VeriSign vor Gericht erneut erfolglos
Bundesgericht weist Kartellklage ab
Los Angeles
(pte/27.08.2004/11:29) -
VeriSign http://www.verisign.com ist erneut mit einer Kartellklage gegen die Internet- und DNS-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) gescheitert. Ein kalifornisches Bezirksgericht hat die entsprechende Klage zurückgewiesen. "VeriSigns Behauptungen sind unzulänglich", heißt es in der 16-seitigen Urteilsbegründung von Richter Howard Matz. Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung geht es im Kern um das umstrittene Site-Finder-Programm von VeriSign, das von ICANN verboten wurde.
An diesem Verbot hängte VeriSign, das für die Verwaltung von .com- und .net-Domains zuständig ist, seine Kartellklage auf. Demnach hätten sich VeriSign-Konkurrenten im entsprechenden ICANN-Komitee verschworen, um das Verbot durchzubringen. Das Gericht konnte diesen Argumenten nicht folgen und am Vorgehen der ICANN nichts Verschwörerisches entdecken.
Durch das umstrittene Site-Finder-Programm waren User, die inexistente .com- oder .net-Domains in die Adresszeile ihres Browsers eingaben, automatisch auf die VeriSign-Homepage weitergeleitet worden. Site Finder war schließlich von ICANN verboten worden, worauf VeriSign klagte. Eine erste Klage wurde von Matz bereits im Mai verworfen - pte berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=040519045. Der Richter hatte dem Unternehmen aber die Möglichkeit geboten, seine Klage erneut einzureichen. Nach der nunmehrigen erneuten Ablehnung der Klage bleibt VeriSign noch der Weg zu einer höheren Instanz.
(Ende)
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