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pte030709034 Unternehmen/Finanzen, Politik/Recht |
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EU erweitert Prüfverfahren im Fall MobilCom
Deutschland will Ausweitung der Staatsbürgschaften
Brüssel
(pte/09.07.2003/17:35) -
Die EU-Kommission http://europa.eu.int hat heute, Mittwoch, beschlossen, das förmliche Prüfverfahren im Fall des nur knapp der Pleite entgangenen Mobilfunkdienstleisters MobilCom http://www.mobilcom.de zu erweitern. Es handelt sich um Kredite in Höhe von insgesamt 138,3 Mio. Euro zugunsten der MobilCom AG, die durch Bürgschaften des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein gesichert sind. Diese Sicherung soll bis zum Ende des Jahres 2007 ausgedehnt werden. Beteiligte, insbesondere Wettbewerber von MobilCom AG, sollen damit Gelegenheit erhalten, zu der Erweiterung der Staatsbürgschaften Stellung zu nehmen.
Im März 2003 unterrichtete die deutsche Bundesregierung die Kommission über die geplante Veränderung der Staatsbürgschaften. Der Grund für die Maßnahme ist, dass eine Rückführung der verbürgten Kredite aus dem operativen Ergebnis des Unternehmens voraussichtlich erst 2007 erfolgen kann, jedoch nicht zu den ursprünglich vereinbarten Tilgungsterminen im September 2003 bzw. im Mai 2004. Eine Verlängerung der Kreditlinien ist ohne eine Ausweitung der Staatsbürgschaften nicht zu erreichen.
Die Kommission kann jedoch aufgrund der ihr von den deutschen Behörden übermittelten Informationen derzeit nicht ausschließen, dass die MobilCom auch durch eine Veräußerung von vorhandenen Vermögenswerten Erlöse erzielen kann, die einen Beitrag zur Kredittilgung leisten können. Auch eine Umschuldung der staatlich verbürgten Kredite durch Fremdfinanzierungen ohne staatlichen Beitrag ist mittelfristig realistisch, so die Kommission.
Im Rahmen des Verfahrens wird die Kommission auch prüfen, ob die angebotenen Kompensationsmaßnahmen zur Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschung nach den Umstrukturierungsleitlinien ausreichen. Der Restrukturierungsplan sieht im Wesentlichen eine Ausrichtung auf die Geschäftsbereiche Mobilfunk und Service-Provider bei gleichzeitigem Rückzug aus dem UMTS-Geschäft sowie aus dem Festnetz- und Internetbereich vor.
Am 21. Jänner 2003 hat die Kommission eine Rettungsbeihilfe in Form einer Bürgschaft des Bundes für ein Darlehen in Höhe von 50 Mio. Euro genehmigt. Dieses Darlehen wurde von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau am 19. September 2002 gewährt. Gleichzeitig hat die Kommission ein förmliches Prüfverfahren wegen einer weiteren möglichen Beihilfe in Form einer 80-prozentigen Bürgschaft des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein für einen weiteren Kredit über 112 Mio. Euro eröffnet, der am 20. November 2002 von einem Konsortium aus öffentlichen und privaten Banken gewährt wurde. Ob es sich bei dieser zweiten Bürgschaft um eine Rettungsbeihilfe handelte, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftbetriebs in der Übergangszeit unabdingbar war, war zweifelhaft.
(Ende)
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