EU ist sauer auf Zitronensäure-Kartell
Geldbußen in der Höhe von 135,22 Mio. Euro gegen fünf Unternehmen verhängt
Brüssel
(pte/06.12.2001/16:17) -
Die Europäische Kommission http://www.europa.eu.int/comm/index_de.htm hat gegen das so genannte Zitronensäure-Kartell eine saftige Geldstrafe ausgesprochen. Die Unternehmen Hoffmann-La Roche AG, Archer Daniels Midland Co (ADM), Jungbunzlauer AG, Haarmann & Reimer Corp and Cerestar Bioproducts B.V. wurden zu Geldbußen in Höhe von insgesamt 135,22 Mio. Euro verdonnert. Die fünf Sünder hatten sich an einem Kartell beteiligt, in dem es um die Festsetzung der Preise und Aufteilung der Märkte für Zitronensäure ging. Zitronensäure ist das weltweit am häufigsten verwendete Säuerungs- bzw. Konservierungsmittel.
"Das Verhalten von ADM, Hoffmann-La Roche und der anderen Unternehmen ist wie im Vitaminkartell Ausdruck einer Verachtung der Abnehmer und letzten Endes der Verbraucher. Diese hätten für die betroffenen Produkte wesentlich weniger zahlen müssen, wenn die Unternehmen sich auf einen gesunden Preiswettbewerb eingelassen hätten", so Wettbewerbskommissar Mario Monti. Der Umstand, dass einige der betroffenen Unternehmen (ADM und Jungbunzlauer in der Natriumglukonat-Sache, Roche in der Vitamin-Sache, siehe pte: http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=011121042 ), erst vor kurzem für ähnliche Verhaltensweisen bestraft wurden, zeige, wie weit verbreitet diese heimlichen Praktiken sind oder zumindest waren. "Ich bin zuversichtlich, dass die Unternehmen die Botschaft inzwischen verstanden haben und sich der Risiken einer versuchten Kartellbildung vollständig bewusst sind."
Nach einer sorgfältigen Untersuchung, die im Jahr 1997 begann, habe die EU-Kommission festgestellt, dass die betroffenen Unternehmen zwischen 1991 und 1995 an einem weltweiten Kartell mitgewirkt hatten, in dem die Zitronensäurepreise festgesetzt und die Märkte untereinander aufgeteilt wurden. Während des Verstoßzeitraumes betrug der Marktwert von Zitronensäure im Europäischen Wirtschaftsraum (die 15 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein) jährlich rund 320 Mio. Euro. Wie aus den Ausführungen der Unternehmen in Unterlagen, die der Kommission vorliegen, hervorgeht, wurde das Kartell am 6. März 1991 im Hotel Plaza in Basel (Schweiz) gegründet. Dort und in diversen Folgetreffen wurden die Zuteilung spezifischer Absatzquoten und deren Einhaltung durch jedes Mitglied, die Festlegung von Ziel- und/oder Mindestpreisen, der Austausch spezifischer Kundendaten und die Abschaffung von Preisnachlässen vereinbart. Auch gegen chinesische Hersteller wurde gemeinsam vorgegangen.
Gegen die Unternehmen wurden im Einzelnen folgende Geldbußen verhängt: F. Hoffmann-La Roche AG: 63,5 Mio. Euro, Archer Daniels Midland Company Inc: 39,69 Mio. Euro, Jungbunzlauer AG: 17,64 Mio. Euro, Haarmann & Reimer Corp.: 14,22 Mio. Euro und schließlich gegen Cerestar: 170.000 Euro.
(Ende)
|